Der Kläger wendet sich gegen einen Steuer- und Zinsbescheid im Zusammenhang mit dem Besitz von Zigaretten.
Ermittlungen des Zollfahndungsamtes A ergaben, dass der Kläger im Zeitraum vom 17.10.2008 bis zum 27.10.2008 gemeinsam mit B durch 4 Tathandlungen von C und D insgesamt 110.000 Stück unversteuerte, vorschriftswidrig in das Steuergebiet verbrachte Zigaretten ausschließlich zu gewerblichen Zwecken in Besitz genommen hatte.
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