FG Nürnberg - Urteil vom 15.01.2003
V 147/00
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 586

Tätigkeit eines Persönlichkeits- und Managementtrainers ist freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

FG Nürnberg, Urteil vom 15.01.2003 - Aktenzeichen V 147/00

DRsp Nr. 2003/7369

Tätigkeit eines Persönlichkeits- und Managementtrainers ist freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Die Tätigkeit eines Managementtrainers erfüllt die Merkmale unterrichtender Tätigkeit, wenn der Trainer zwar die speziellen Interessen der Schulungsteilnehmer in das jeweilige Training einbaut, er jedoch keinen Einzelunterricht erteilt, sondern einer Gruppe die Lerninhalte in abstrakter theoretischer Form vermittelt.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers aus seinen Seminaren zum Persönlichkeitstraining im Jahr 1994 als Einkünfte aus freiberuflicher oder aus gewerblicher Tätigkeit zu qualifizieren sind.