Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers aus seinen Seminaren zum Persönlichkeitstraining im Jahr 1994 als Einkünfte aus freiberuflicher oder aus gewerblicher Tätigkeit zu qualifizieren sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|