FG Berlin - Urteil vom 18.07.2003
3 K 3092/02
Normen:
DBAA § 8 Abs. 2 Satz 2 ; DBAA § 8 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 333

Tätigkeit eines Regisseurs in Österreich - Frage der selbständigen Tätigkeit

FG Berlin, Urteil vom 18.07.2003 - Aktenzeichen 3 K 3092/02

DRsp Nr. 2004/240

Tätigkeit eines Regisseurs in Österreich - Frage der selbständigen Tätigkeit

Die Einkünfte eines im Inland ansässigen Regisseurs für Inszenierungen verschiedener Auftraggeber in Österreich unterliegen als selbständige Tätigkeit der inländischen Besteuerung.

Normenkette:

DBAA § 8 Abs. 2 Satz 2 ; DBAA § 8 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Der in den Streitjahren in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kläger ist Regisseur. Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte des Klägers für die Inszenierung der Oper W.für die A- GmbH in österreich (1999) sowie für den Z. (2000) der Besteuerung in Deutschland unterliegen.