Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Gießen - 7. Zivilkammer - vom 20. April 2018 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert beträgt 15.000 € für die Gerichtskosten, 28.666,66 € für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 1 und 57.333,33 € für die Vertretung der Beteiligten zu 2 und 3.
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