I.
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist hauptberuflich als Versicherungskaufmann selbständig tätig. In dieser Funktion führte er in den Streitjahren (1997 bis 2001) steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze in einer Größenordnung von rd. 208 000 DM bis 248 000 DM aus. Daneben war der Kläger Aufsichtsratsmitglied der Volksbank X e.G. (X). Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der X --nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ca. vier Sitzungen pro Jahr-- erhielt der Kläger in den Streitjahren folgende Bruttovergütungen:
1997 | 4 000 DM |
1998 | 4 800 DM |
1999 | 5 200 DM |
2000 | 5 950 DM |
2001 | 4 323 DM |
Diese Vergütungen behandelte der Kläger als steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 26 des Umsatzsteuergesetzes 1993/1999 (UStG).
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