Der Kläger wendet sich dagegen, daß der Beklagte die Kindergeldfestsetzung für seinen am 23. August 1979 geborenen Sohn J rückwirkend von August bis November 1999 aufhob und die Kindergeldzahlungen in Höhe von 1.000,-- DM zurückforderte.
Nach Beendigung seiner Schulausbildung im Juli 1999 bemühte sich J, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden und einen als Zivildienstersatz nach §
Seit September 1999 war J freiwillig in der internationalen Jugendbegegnungsstätte "Kloster T" tätig. Nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und offiziellen Zuweisung nahm er dort im Januar 2000 seinen "anderen Dienst im Ausland" auf.
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