Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 18.01.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.09.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer auf xx € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin durch ihre Haftungsinanspruchnahme für Umsatzsteuerschulden der Fa. B GmbH, deren Gesellschafterin (30 %) und Geschäftsführerin sie war, dem Veranlagungszeitraum 2015 zuzurechnende, den Gesamtbetrag der Einkünfte mindernde Ausgaben getätigt hat.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden für das Streitjahr 2015 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Klägerin war vom 02.04.2014 bis 19.02.2015 bei der Firma Fa. B GmbH mit Sitz in 1 als Geschäftsführerin beschäftigt.
Für das Streitjahr wurde zunächst keine Einkommensteuererklärung abgegeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|