BFH - Beschluss vom 22.09.2003
IV S 7/03
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; FGO § 69 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 183

Tätigkeit zur Abwicklung von Treuhandunternehmen: selbstständige Arbeit?

BFH, Beschluss vom 22.09.2003 - Aktenzeichen IV S 7/03

DRsp Nr. 2003/14717

Tätigkeit zur Abwicklung von Treuhandunternehmen: selbstständige Arbeit?

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Tätigkeit zur Abwicklung von Treuhandunternehmen als Betätigung i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusehen ist und ob auch derjenige, der eine solche Tätigkeit im Unterauftrag selbstständig ausübt, Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit erzielt.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; FGO § 69 ;

Gründe:

Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) war in den Streitjahren (1992 und 1993) als freier Mitarbeiter für Steuerberater X tätig. Zuvor war er nach Abschluss einer Banklehre und einigen Jahren einer Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter von zwei GmbH mit dem Aufbau eines bundesweiten Vertriebssystems für ein Softwarehaus betraut gewesen.