FG Bremen - Urteil vom 07.03.2000
299351K 5
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;

Tätigkeitsvergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in den Leistungsaustausch

FG Bremen, Urteil vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 299351K 5

DRsp Nr. 2001/11079

Tätigkeitsvergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in den Leistungsaustausch

Vergütungen, die die Kommanditisten einer inländischen KG von einer ausländischen Kapitalgesellschaft --an der sie ebenfalls beteiligt sind-- im Rahmen ihres Dienstverhältnisses erhalten und die auf eine für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben von der KG geleistete Kostenumlage zurückgehen, sind als Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der KG zuzurechnen, wenn die Leistungen der Kommanditisten letzlich der KG zugute kommen. Der Streitwert beträgt DM 1.103.036,-.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist unter den Beteiligten, ob Kommanditisten der Klägerin, die zugleich an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt sind, für die Klägerin tätig geworden sind und Sondervergütungen durch die ausländische Gesellschaft an die Kommanditisten, die auf eine von der Klägerin geleistene Kostenumlage zurückgehen, bei der Klägerin Vergütungen i. S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind.

Die Klägerin, die A&B KAtiengesellschaft und Co. Deutschland, ist eine Kommanditgesellschaft. Gemäß § 2 des Gesellschaftvertrages in der Fassung vom 22.01.1982 ist Gegenstand ihres Unternehmens: