Streitig ist unter den Beteiligten, ob Kommanditisten der Klägerin, die zugleich an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt sind, für die Klägerin tätig geworden sind und Sondervergütungen durch die ausländische Gesellschaft an die Kommanditisten, die auf eine von der Klägerin geleistene Kostenumlage zurückgehen, bei der Klägerin Vergütungen i. S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind.
Die Klägerin, die A&B KAtiengesellschaft und Co. Deutschland, ist eine Kommanditgesellschaft. Gemäß § 2 des Gesellschaftvertrages in der Fassung vom 22.01.1982 ist Gegenstand ihres Unternehmens:
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