Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen 1996 und 1997 ist streitig, ob Tagegelder, die einem in Deutschland wohnenden Grenzgänger im Zusammenhang mit einer Umschulungsmaßnahme von der Schweizer Invalidenversicherung gezahlt wurden, in Deutschland steuerpflichtig oder gem. § 3 Nr. 1 a oder c Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind.
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