Tantiemeforderung unter Bildung einer Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
FG Hamburg, Beschluss vom 05.09.2003 - Aktenzeichen VI 181/03
DRsp Nr. 2003/17263
Tantiemeforderung unter Bildung einer Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
Das schlichte "Stehenlassen" einer Tantiemeforderung unter Bildung einer Rückstellung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung, sofern nicht wirksam eine Stundung oder Umwandlung in eine Darlehensforderung erfolgt.