Streitig ist, ob ein Entgelt im Zusammenhang mit der Aufnahme einer weiteren Person in eine bestehende freiberufliche Praxis als Veräußerungsentgelt anzusehen ist, das gemäß der §§§ 18 Abs. 3 Satz 1, 16 Abs. 1 Nr. 2 und 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ermäßigt zu besteuern ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|