FG Münster - Urteil vom 19.05.2011
11 K 2340/07 F
Normen:
EStG § 18; EStG § 34; EStG § 16;

Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer Gemeinschaftspraxis

FG Münster, Urteil vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 11 K 2340/07 F

DRsp Nr. 2013/6952

Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer Gemeinschaftspraxis

1) Zahlungen an den bisherigen Praxisinhaber - nach Gründung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Anfang 1997 durch Einbringung der Einzelpraxis in das SBV - für die Erlangung materieller und immaterieller Anteile an der Praxis, am Ende des der Eröffnung der Praxisgemeinschaft folgenden Jahres, sind laufender, nicht tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn. 2) Die Ende 1998 erfolgte Beteiligung eines neuen Gesellschafters an den im SBV gehaltenen Wirtschaftsgütern erfolgt nicht im Rahmen des sog. "Zwei-Stufen-Modells", wenn die vorgesehene Beteiligung von zunächst 5% an den immateriellen Wirtschaftsgütern zum Ende des Jahre 1997 wirtschaftlich bedeutungslos ist.

Normenkette:

EStG § 18; EStG § 34; EStG § 16;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Entgelt im Zusammenhang mit der Aufnahme einer weiteren Person in eine bestehende freiberufliche Praxis als Veräußerungsentgelt anzusehen ist, das gemäß der §§§ 18 Abs. 3 Satz 1, 16 Abs. 1 Nr. 2 und 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ermäßigt zu besteuern ist.