Tarifbegünstigung einer in 2 Jahren ausgezahlten Entlassungsentschädigung
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - Aktenzeichen 10 K 2655/13
DRsp Nr. 2015/2232
Tarifbegünstigung einer in 2 Jahren ausgezahlten Entlassungsentschädigung
1. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 1 und 2EStG liegen grundsätzlich nur vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zufließen und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen. § 34 Abs. 1EStG ist trotz Zuflusses in 2 Veranlagungszeiträumen nach der BFH-Rechtsprechung u.a. dann anwendbar, wenn der Steuerpflichtige in einem Veranlagungszeitraum nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird.
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