BFH - Urteil vom 14.04.2015
IX R 29/14
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 lit. a; EStG § 34;
Vorinstanzen:
Finanzgericht München, vom 15.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2449/12

Tarifbegünstigung einer in der Insolvenz des Arbeitgebers in Teilbeträgen ausgezahlten Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

BFH, Urteil vom 14.04.2015 - Aktenzeichen IX R 29/14

DRsp Nr. 2015/14679

Tarifbegünstigung einer in der Insolvenz des Arbeitgebers in Teilbeträgen ausgezahlten Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

NV: Erfolgt die Auszahlung einer Gesamtabfindung in mehreren Veranlagungszeiträumen in etwa drei gleich großen Teilbeträgen, kommt eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, dass die Ratenzahlung durch die Insolvenz der Arbeitgeberin verursacht ist.

Außerordentliche Einkünfte i.S. von § 34 Abs. 1 u. 2 EStG liegen nicht vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen gezahlt wird.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 15. April 2014 12 K 2449/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 lit. a; EStG § 34;

Gründe