FG München, vom 20.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 586/02
Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung
BFH, Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen XI R 46/04
DRsp Nr. 2005/19103
Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung
»Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist.«