Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 19. Mai 2008 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 27. August 2008 und der Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2009 wird dahingehend abgeändert, dass die Einnahmen des Klägers aus der Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes nach der sog. Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) tarifermäßigt besteuert werden.
Die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|