Der Kläger, der im Streitjahr 2006 am ... 47 Jahre alt geworden ist, war bei der Firma K AG (im Folgenden: K) nichtselbständig beschäftigt. Am 31.05.2005 wurde zwischen ihm und seinem Arbeitgeber folgender Aufhebungsvertrag abgeschlossen:
1.
Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass das bestehende Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der Restrukturierungsphase II gemäß dem Interessenausgleich vom 14.03.2005 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 31.12.2005 einvernehmlich endet ....
2.
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