FG München - Urteil vom 04.02.2010
14 K 4274/07
Normen:
KN Pos. 8473 UPos. 3080; KN Pos. 8543 UPos. 7090 99;

Tarifierung einer Steckkarte (Expert-Pak) mit CD-Rom zur Bearbeitung von Musik

FG München, Urteil vom 04.02.2010 - Aktenzeichen 14 K 4274/07

DRsp Nr. 2011/2580

Tarifierung einer Steckkarte (Expert-Pak) mit CD-Rom zur Bearbeitung von Musik

Ein elektrisch funktionierender Expert Pak, der aus einer mit einer Seriennummer versehenen PCIe DSP-Karte sowie einer CD-Rom mit einer Auswahl bestimmter PlugIns besteht (sog. Software-Bundle, mit dem ein bestimmtes Audiogerät virtuell dargestellt werden kann, z. B. Hall- oder Echoeffekte), ist nicht in die Unterposition 8473 3080, sondern in die Unterposition 8543 7090 99 KN in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17.10.2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl EG Nr. L 301/1 v. 31.10.2006) einzureihen, wenn der Expert Pak nicht nur zur Ausführung der Rechenoperationen, die zur Erzeugung eines bestimmten musikalischen Effekts erforderlich sind, dient, sondern wenn die Steckkarte (mit digitalem Signalprozessor sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückte gedruckte Schaltung mit PCIe-Kontaktflächenleiste und Frontblende, ohne weitere Ein- und Ausgänge) zusammen mit den Software PlugIns auch der Steuerung dieser musikalischen Effekte und damit der Entlastung des Host-PC dient.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KN Pos. 8473 UPos. 3080; KN Pos. 8543 UPos. 7090 99;

Tatbestand:

I.