Streitig ist die Tarifierung einer sog. absorbierbaren Interferenzschraube, die in der Orthopädie und der Unfallchirurgie zur Verblockung von Transplantaten (Kreuzbandplastik) verwendet wird. Bei der Ware handelt es sich um eine hohle Schraube aus Kunststoff mit einem Gewinde und einem Schraubenkopf, der eine sechskantige öffnung aufweist, die für den Ansatz eines Schraubendrehers (Sechskant) geeignet ist. Aufgrund des Hydrolyseprozesses baut sich die Schraube im menschlichen Körper ab.
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