I.
Streitig ist die Tarifierung eines Einmalsets für einen Magnetzellselektor bzw. Zellwascher.
Die Klägerin beantragte am 14. September 2005 bei der Oberfinanzdirektion Cottbus - Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt die Erteilung zweier verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTAe) über die als "Einmalset für Magnetzellselektor Isolex 300i" und als "Einmalset für Zellwascher Cytomate" bezeichneten Waren und begehrte die Einreihung als "andere Instrumente, Apparate und Geräte, - Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte" in die Unterpos. 9018 9050 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
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