Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Mit Zollanmeldung vom 11.12.2002 beantragte der Kläger die Zollabfertigung für einen Mercedes-Benz 300 SL Baujahr 1960 (tatsächlich 1959), den er zum Preis von 164.868 Dollar in den USA erworben hatte. Als Zollwert gab er 166.720,55 EUR an und bezeichnete den PKW als "Oldtimer Fahrzeug (Sammlerstück) Originalzustand, älter als 30 Jahre". Er gab die Warennummer 9705 0000 009 an.
Nach Beschau wies der Beklagte das Fahrzeug der Codenummer 8703 2390 000 zu und setzte mit Steuerbescheid vom 12.12.2002 Zoll in Höhe von 16.672,06 EUR und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 29.386,82 EUR fest.
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