Die Beteiligten streiten um den Umfang der Zollaussetzung für Piezozündmechanismen.
Seit August 1999 stellt die Klägerin in N-Stadt auch Piezofeuerzeuge her. Zu diesem Zweck führt sie Kopfteile, sog. Middle Case Assemblies (MCAs), für Piezofeuerzeuge ein.
Diese Kopfteile bestehen neben einem Piezoelement (Teil Nr. 19) noch aus folgenden Einzelteilen:
- Outer Casing (äußeres Gehäuse - Teil Nr. 16)
- Operation Cap (Bedienknopf - Auslöser - Teil Nr. 17)
- Discharge Terminal (Entladungsendstück - Teil Nr. 18)
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