FG Hamburg, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 125/01
Tarifierung sog. F-Boden Puzzle Matten
BFH, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen VII R 49/04
DRsp Nr. 2005/17302
Tarifierung sog. "F-Boden Puzzle Matten"
1. Zu den Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren.2. Boden Puzzle Matten aus geschäumten Kunststoff, die mit Randverzahnungen versehen sind und die den Zweck haben, ein gegenseitiges Befestigen mit anderen Matten zur Herstellung beliebig großer Flächen zu ermöglichen, sind als Bodenbelag aus Kunststoff in die Pos. 3918 KN einzureihen.
Normenkette:
KN Pos. 3918;
Gründe:
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