I.
Streitig ist die Tarifierung von Ernährungspumpen.
Die Klägerin beantragte am 24. Februar 2006 bei der Oberfinanzdirektion Cottbus - Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt die Erteilung zweier verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTAe) über die als "Sondennahrungspumpe P7000+" und als "Ernährungspumpe EnteraLite" bezeichneten Waren und begehrte die Einreihung als "anderes medizinisches Gerät" in die Unterpos. 9018 9085 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Bei der str. "Sondennahrungspumpe P7000+" handelt es sich um eine Schlauchpumpe (peristaltische Rollenpumpe) in einem Gehäuse, das mit Messvorrichtung, einer integrierten Steuerelektronik, einem LED-Anzeigefeld, Bedienungselementen zur Einstellung von Durchlaufmenge und -geschwindigkeit, Akku, Netzkabel und Kabelvorrichtung sowie einer an das Pumpengehäuse angebauten Stativklemme ausgestattet ist.
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