FG Hamburg, Urteil vom 19.09.2012 - Aktenzeichen 4 K 75/12
DRsp Nr. 2012/23526
Tarifierung von Etidronsäure
Bei Etidronsäure, die als wässrige Lösung mit einem Wasseranteil von 40 % eingeführt wird, handelt es sich um eine reine Substanz im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17.02.2011 (C-11/10), so dass nach Teil I Titel II lit. C Nr. 1. 1), Abschnitt II, Anhang 3 VO Nr. 1006/2011 der Zusatzcode 2500 für zollfrei einzuführende Waren zu vergeben ist.
Normenkette:
EUVO-1006/2011;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten über eine Zollbefreiung.
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