Tarifierung von Kettengliedern für Stetigförderer; Verfahrensfehler; Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens
BFH, Beschluß vom 27.06.2002 - Aktenzeichen VII B 59/02
DRsp Nr. 2002/10518
Tarifierung von "Kettengliedern für Stetigförderer"; Verfahrensfehler; Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens
1. Auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens kann das FG verzichten, wenn die vom Gutachter zum benannten Beweisthema zu treffenden Aussagen für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich sind.2. Zur Einreihung von Kettengliedern aus Stahl.