FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.08.2001
6 K 3072/98

Tarifierung von sog. Oldtimern

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.08.2001 - Aktenzeichen 6 K 3072/98

DRsp Nr. 2001/16347

Tarifierung von sog. "Oldtimern"

Zur verhältnismäßigen Seltenheit und zum hohen Wert bei der Tarifierung von sog. Oldtimern als Sammlungsstücke der Pos. 9705 KN.

Tatbestand:

Strittig ist die Einreihung von gebrauchten Personenkraftwagen.

Die Klägerin ist eine KG und betreibt einen Handel mit gebrauchten PKW. Bei den Fahrzeugen handelt es sich fast ausschließlich um amerikanische PKW der Marke ... überwiegend sog. "Oldtimer" der Baujahre 1929 bis 1968.

Von August 1997 bis März 1998 beantragte die Klägerin beim Zollamt ... u. a. die Abfertigung von sieben gebrauchten PKW der Marke ... zum freien Verkehr. Die PKW waren unter der Code-Nr. 9705 0000 003 angemeldet und wurden vom Zollamt ... wie angemeldet zollfrei und unter Erhebung von 7 % Einfuhrumsatzsteuer zum freien Verkehr abgefertigt. Dem Einheitspapier war Zollabfertigung in vier Fällen eine von der Klägerin gefertigte und als "Oldtimer-Gutachten" bezeichnete Beschreibung über Hersteller, Modell, Baujahr, Fahrgestellnummer, den Erhaltungszustand und durchgeführte Reparaturarbeiten bzw. Veränderungen sowie Fotografien der Fahrzeuge beigefügt. In drei Fällen war ein Gutachten des Sachverständigen Ing. Hans ... Anerkannter Sachverständiger vom VKS, über die Begutachtung eines "Oldtimer"-Fahrzeugs nach § 21c StVZO sowie Fotografien der Fahrzeuge beigefügt.