Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Eingangsabgaben.
Mit Zollanmeldung vom 2.5.2001 beantragte die Klägerin beim Zollamt Hamburg-A die Abfertigung zum freien Verkehr von Teilen für Potentiometer, die sie aus den USA einführen wollte. Die Waren wurden als "Wirebrush und Schleiffedern" bzw. "Metal Stampings" bezeichnet, die Klägerin gab die Codenummer 8533 9000 00 an.
Mit Bescheid vom 3.5.2001 setzte der Beklagte mit dem Bemerken, dass die Zollbehandlung noch nicht abgeschlossen sei, Abgaben in Höhe von insgesamt 13.709,32 DM fest, wobei er - den Angaben der Klägerin folgend - von der Codenummer 8533 9000 00 ausging.
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