FG Hamburg - Urteil vom 13.07.2009
4 K 229/07
Normen:
EWGVO-936/1999;

Tarifierung von Tunern

FG Hamburg, Urteil vom 13.07.2009 - Aktenzeichen 4 K 229/07

DRsp Nr. 2009/22866

Tarifierung von 'Tunern'

Zur Tarifierung von 'zusammengesetzten elektronischen Schaltungen zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen', bei denen es sich unstreitig um Tuner für den Fernsehempfang handelt, in die Position 8528 1295 000.

Normenkette:

EWGVO-936/1999;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.

Im Zeitraum vom 13.09.2000 bis zum 15.05.2002 beantragte die Klägerin für sogenannte 'Tuner' aus den USA, den Philippinen und Taiwan die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Die Waren meldete sie als zusammengesetzte elektronische Schaltungen zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Codenummer 8528 1290 000 an. Der Anmeldung entsprechend wurde der Zollsatz 'frei' gewährt.