FG Hamburg, Urteil vom 15.04.2009 - Aktenzeichen 4 K 5/07
DRsp Nr. 2009/17625
Tarifierung von Überwurfmuttern
Sog. Überwurfmuttern aus Eisen, die zur Verschraubung von Gasmessgeräten mit Gasleitungen (Gasrohrleitungen) dienen, sind als Rohrverbindungsstücke in die Position 7307 einzureihen.
Normenkette:
ZK Art. 220 Abs. 1;
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben.
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