Die Beteiligten streiten über die Tarifierung von Schrauben.
Die Klägerin handelt mit nichtrostenden Verbindungselementen. Sie meldete am 23.9.1998 7 Paletten Schrauben aus Edelstahl mit einem Kopf mit Schlitz oder Kreuzschlitz der Codenummer 7318 1551 99 0 (Position 1) sowie in 21 Paletten Schrauben aus Edelstahl mit einem Kopf mit Außensechskant der Codenummer 7318 1570 99 0 (Position 2) zum freien Verkehr an (Zollanmeldung ...4). Lieferant war die Firma A, Taiwan.
In einem zweiten Fall meldete sie am 2.11.1998 20 Paletten Schrauben aus Edelstahl mit einem Kopf mit Schlitz oder Kreuzschlitz der Codenummer 7318 1551 99 0 zum freien Verkehr an (Zollanmeldung ...8). Lieferant war die Firma B, Taiwan.
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