BFH - Beschluß vom 11.04.2002
VII B 134/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1062

Tarifierung; Wälzlager - sog. Profilschienenführung

BFH, Beschluß vom 11.04.2002 - Aktenzeichen VII B 134/01

DRsp Nr. 2002/10029

Tarifierung; Wälzlager - sog. Profilschienenführung

1. Der Begriff "Wälzlager" der Positionsüberschrift 8482 KN i.V.m. der dort gegebenen Klammerdefinition ("Kugellager, Rollenlager und Nadellager") erfasst Kugellager aller Art, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie die Gleitvorrichtungen angeordnet sind und technisch funktionieren.2. Die Gerichte sind nicht befugt, dem Fortschrift der technischen Entwicklung im Wege einer veränderten Auslegung des Zolltarifs Rechnung zu tragen. Diese Aufgabe obliegt den für die Verwaltung des HS eingerichteten besonderen Gremien und letztlich dem Gemeinschaftsgesetzgeber.

Gründe:

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hatte bei der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Oberfinanzdirektion --OFD--) die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA) über Profilschienenführungen und deren Bestandteile (Profilschiene und Laufwagen) beantragt. Diese Waren kommen im Maschinen- und Gerätebau zum Einsatz, wo sie mit Hilfe von umlaufenden Kugeln eine möglichst reibungs- und verschleißarme sowie präzise lineare Bewegung von Gerätekomponenten bewirken sollen.