FG Hamburg - Urteil vom 23.09.2013
4 K 162/12
Normen:
KN Pos. 3215 9000; KN Pos. 8433 9990;

Tarifrecht: Tarifierung von Druckerpatronen mit Chip und mechanischen Teilen einer Tintenpumpe

FG Hamburg, Urteil vom 23.09.2013 - Aktenzeichen 4 K 162/12

DRsp Nr. 2013/25443

Tarifrecht: Tarifierung von Druckerpatronen mit Chip und mechanischen Teilen einer Tintenpumpe

Eine Tintenkartusche, die zum Einsatz in einem Drucker bestimmt ist, in die kein Druckkopf integriert ist und die über einen Chip verfügt, mit dem Daten im Zusammenhang mit der in der Kartusche befindlichen Tinte an die im Drucker befindliche Steuereinheit übermittelt werden, um die Druckqualität zu optimieren, und die darüber hinaus noch mechanische Teile zum Pumpen der Tinte beinhaltet, ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 b als Tinte in die Unterposition 3215 9000 90 und nicht als Teil für einen Drucker in die Unterposition 8443 9990 einzureihen.

Normenkette:

KN Pos. 3215 9000; KN Pos. 8433 9990;

Entscheidungsgründe:

Dazu Berichtigungsbeschluss:

4 K 162/12 vom 31.10.2013

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BFH VII B 202/13)