FG Hamburg - Urteil vom 30.09.2013
4 K 5/13
Normen:
KN Pos. 0711; KN Pos. 0712; KN Pos. 2002;

Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

FG Hamburg, Urteil vom 30.09.2013 - Aktenzeichen 4 K 5/13

DRsp Nr. 2013/25439

Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

1. Solange getrocknete und gesalzene Tomaten ohne Gefährdung der Gesundheit jedenfalls in kleineren Mengen verzehrt werden können, sind sie nicht in Pos. 0711 KN einzureihen. 2. Das Salzen von zu trocknenden Tomaten ist eine über die in Pos. 0712 KN zulässige Trocknung hinausgehende Zubereitung. 3. Daher sind derart getrocknete und gesalzene Tomaten in die Pos. 2002 KN einzureihen, auch wenn sie noch nicht für den Endverbrauch zubereitet sind.

Normenkette:

KN Pos. 0711; KN Pos. 0712; KN Pos. 2002;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft.

1. Die Klägerin führt luft- und sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten aus der Türkei ein, die sie an die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie vertreibt.

Am 29.11.2011 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Sie beschrieb die Ware als "Tomaten, getrocknet (gesalzen) 'ITALIEN STYLE'."