FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.05.2001
1 K 2256/98
Normen:
AO § 12 Satz 1 ; DBAL Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 ; DBAL Art. 9 ;

Tatbestandsmerkmal der ständigen Einrichtung in einem Vertragsstaat

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.05.2001 - Aktenzeichen 1 K 2256/98

DRsp Nr. 2002/2171

Tatbestandsmerkmal der ständigen Einrichtung in einem Vertragsstaat

Nach Art. 9 des DBA Luxemburg steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit nur dem Vertragsstaat zu, in dem die persönliche Tätigkeit unter Benutzung einer dem Unternehmer dort regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt wird. Durch verschiedene Baustellen wird im Vertragsstaat keine Betriebsstätte begründet, wenn dort weder Büroräume noch der Bauhof eines Bauunternehmens unterhalten werden.

Normenkette:

AO § 12 Satz 1 ; DBAL Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 ; DBAL Art. 9 ;

Tatbestand:

Streitig sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus nichtselbständiger Tätigkeit des Klägers.