Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2002 und 2003 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2002 und 2003, sämtlich vom … September 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … März 2009, werden dahingehend geändert, dass das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen sowie der Gewerbeertrag im Jahre 2002 um EUR 222 318 und im Jahre 2003 um EUR 5 254 herabgesetzt werden.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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