I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) eröffnete am 10. November 1988 bei seiner Bank, bei der er bereits ein privates Konto unterhielt, ein Fremdwährungskonto und erwarb rd. 2,1 Mio. Finnmark (FIM). Dafür wurde sein privates Konto mit einem Betrag von 889 992 DM belastet. Den Fremdwährungsbetrag legte er als Festgeld an. Am 12. Dezember 1988 erwarb er zu Lasten seines privaten Kontos für 99 999 DM weitere 235 460 FIM und legte sie ebenfalls auf dem Festgeldkonto an. Am 17. Februar 1989 wurde das gesamte Festgeld einschließlich Zinsen aufgelöst und zugunsten des privaten Kontos in 1,027 Mio. DM umgetauscht.
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