FG Brandenburg, vom 20.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 125/01
Tauschvertrag über Grundstücke: keine Anwendung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG
BFH, Beschluss vom 17.02.2005 - Aktenzeichen II B 24/04
DRsp Nr. 2005/20412
Tauschvertrag über Grundstücke: keine Anwendung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG
1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Ausnahme von der Besteuerung für den Übergang von Grundstücken im Umlegungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG sich nicht auf die freiwillige Umlegung erstreckt.2. Auch wenn Eingriffe des Staates in die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an den streitbefangenen Grundstücken in der Vergangenheit zwar eine Ursache für den vorgenommenen Grundstückstausch gesetzt haben, sind sie doch nicht mit dem Ziel einer besseren Bodenordnung vorgenommen worden (Anschluss an Senats-Beschl. v. 6.9.1988 II B 98/88, BStBl II 1988, 1008).