Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Streitjahren 1991 und 1992 Einkünfte aus einer Tätigkeit als sog. "Technischer Redakteur", die der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) als solche aus Gewerbebetrieb behandelte.
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