Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nicht tarifbegünstigt
FG Köln, Urteil vom 12.05.2005 - Aktenzeichen 3 K 4773/01
DRsp Nr. 2005/12423
Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nicht tarifbegünstigt
Veräußerte ein Steuerberater 1996 Teile seines Anteils an einer GbR an seine Mitgesellschafter, so ist der Veräußerungsgewinn nur dann tarifbegünstigt nach §§ 16, 18 Abs. 3, 34EStG zu versteuern, wenn auch entsprechende Anteile des Sonderbetriebsvermögens (hier: eines Erbbaurechtsanteils am Betriebsgrundstück) mitveräußert wurden.