Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom …2003 gegründete GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der An- und Verkauf sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Gründungsgesellschafter der Klägerin sind die A Verwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie Frau B als Kommanditistin mit einer Einlage von 10.000 EUR. Im Februar 2004 wurde der Kommanditanteil von Frau B um 7.500 EUR auf 2.500 EUR herabgesetzt. Der herabgesetzte Betrag wurde jeweils i.H.v. 1/3 (2.500 EUR) von Frau C, Herrn D und Herrn E übernommen. C, D und E sind die Kinder von Frau B und im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als Kommanditisten in die Klägerin eingetreten.
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