BFH - Urteil vom 31.05.2000
IX R 50/97
Normen:
EStG § 7b; BGB § 1093 ;
Fundstellen:
BB 2000, 1876
BFHE 191, 563
DB 2000, 1842
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

Teilentgeltlicher Erwerb mit Wohnungsrecht

BFH, Urteil vom 31.05.2000 - Aktenzeichen IX R 50/97 - Aktenzeichen IX R 51/97

DRsp Nr. 2000/6518

Teilentgeltlicher Erwerb mit Wohnungsrecht

»Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).«

Normenkette:

EStG § 7b; BGB § 1093 ;

Gründe:

I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.