Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die Teilnahme des Klägers und einer Begleitperson an Kreuzfahrten auf der MS A in den Jahren 2005 bis 2008 als steuerpflichtiger Sachbezug im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen ist.
Der Kläger erzielte als Angestellter der Reederei laut Lohnsteuerbescheinigung im Jahr 2005 einen Bruttoarbeitslohn von ... EUR und in den Jahren 2006 bis 2008 in Höhe von ... EUR.
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