I. Die Vorinstanz hatte darüber zu entscheiden, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt war, nachdem der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) während des Klageverfahrens einen neuen Haftungsbescheid erlassen hat, gegen den der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) Einspruch eingelegt hat.
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