I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), in Sachen Einkommensteuer zusammen veranlagt mit der Klägerin und Revisionsklägerin, betrieb ein Einzelunternehmen. Er war ferner Geschäftsführer einer von ihm beherrschten GmbH. Er ermittelte seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erließ für das Streitjahr 1994 mehrere unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Einkommensteuerbescheide. Am 11. Juni 1996 erging zudem ein nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender und bestandskräftig gewordener Gewerbesteuermessbescheid für 1994.
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