FG Köln, Urteil vom 24.02.2011 - Aktenzeichen 13 K 80/06
DRsp Nr. 2011/14069
Teilwertabschreibung
1) Die Regelung des § 8b Abs. 3KStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts steht der steuerlichen Berücksichtigung einer Teilwertabschreibung auf eine annähernd 100%-ige Kapitalbeteiligung an einer in Südamerika ansässigen Kapitalgesellschaft in 2001 nicht entgegen.2) Auch eine außerbilanzielle Gewinnerhöhung um 5% der bezogenen Dividenden ist nicht vorzunehmen.