I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, hat die Betriebsverpachtung und die Erbringung von Dienstleistungen zum Unternehmensgegenstand. Sie ist Organträgerin der X-GmbH.
Im Jahr 1990 errichtete sie ein Gebäude, das sie in den Jahren 1996 und 1998 erweiterte. In ihrer Bilanz zum 31. Dezember 2000 nahm sie auf das Gebäude eine Teilwertabschreibung in Höhe von 151 660,64 DM vor, die sie ausgehend von einem Teilwert für den Grund und Boden, die Außenanlagen und die Gebäude von insgesamt 750 000 DM ermittelte.
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