Streitig ist noch, ob bei der Klägerin eine Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile in den Jahresabschlüssen zum 31. Juli 1996, 31. Juli 1997 und 31. Juli 1998 vorzunehmen ist.
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG (KG), hält in ihrem Anlagevermögen GmbH-Beteiligungen zu 100 %. Streitig ist der Wert der Beteiligung an der P GmbH (GmbH) in HO mit einem Stammkapital von 50.000 DM. Komplementärin der Klägerin ist die P Beteiligungs GmbH, die nicht an deren Vermögen beteiligt ist. Alleiniger Kommanditist und Gesellschafter der P Beteiligungs GmbH ist Herr A.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|