I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren die Höhe einer Teilwertabschreibung auf die Anteile der Antragstellerin an der Firma G GmbH.
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; sie wurde mit notariell beurkundetem Vertrag vom 09. November 1998 errichtet. Die Stammeinlage in Höhe von 50.000 DM wurde von dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer S übernommen.
Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 09. November 1998 erwarb die Antragstellerin sämtliche Anteile an der Firma G GmbH zum Preis von 1.300.000 DM. Die G GmbH wurde mit notariell beurkundetem Vertrag vom 05. Mai 1998 gegründet. Die Stammeinlage betrug 50.000 DM; alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der G GmbH ist S. Die mit dem veräußerten Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Pflichten, insbesondere das Gewinnbezugsrecht und das Verlustrisiko gingen rückwirkend vom 05. Mai 1998 auf die Antragstellerin über.
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