FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.04.2008
9 K 414/06
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; GmbHG § 32a ;
Fundstellen:
BB 2008, 1558
EFG 2008, 1539

Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen bei einer Betriebsaufspaltung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2008 - Aktenzeichen 9 K 414/06

DRsp Nr. 2008/12243

Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen bei einer Betriebsaufspaltung

1. Die Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen bemisst sich nach den Kriterien für die Teilwertabschreibung bei einer Betriebsaufspaltung. 2. Bei einer Betriebsaufspaltung wird der Wert einer eigenkapitalersetzenden Darlehensforderung des Besitzunternehmens gegen das Betriebsunternehmen nicht durch die Substanz und Ertragsaussichten des Betriebsunternehmens, sondern durch dessen wirtschaftliche Bedeutung für die unternehmerische Betätigung von Besitz- und Betriebsunternehmen bestimmt.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; GmbHG § 32a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung einer Teilwertabschreibung in Höhe von 13.168,75 EUR bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Veranlagungszeitraums 2004.